Darmkrebsvorsorge 2017

Autor: Gastro Admin | Kategorie:

Darmkrebsvorsorge 2017

Neben dem Goldstandard Darmspiegelung verbessert sich auch die Stuhltestdiagnostik in der Darmkrebsvorsorge

Immunologischer Stuhltest

Preisgekrönter IGeL

(30.01.2017) Stiftung LebensBlicke, Deutsche Krebsgesellschaft und Deutsche Krebsstiftung vergeben anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar den Darmkrebs-Präventionspreis für eine praxisrelevante Studie zum quantitativen immunologischen Test auf Blut im Stuhl. „Das Verfahren ist eine Ergänzung für die Darmkrebs-Vorsorge, um Hemmschwellen in der Bevölkerung abzubauen“, sagt Dr. Franz Josef Heil vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. „Leider ist die schwerfällige Einführung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen allerdings keine besondere Glanzleistung.“

Ab dem Alter von 50 Jahren ist der jährliche Test auf Blut im Stuhl derzeit Standard in der Krebsvorsorge. Ab 55 Jahren soll eine Darmspiegelung als sicherste Methode zur Verhinderung von Darmkrebs durchgeführt werden. Wer die Darmspiegelung scheut, der kann ab dem 56. Lebensjahr auf Kassenkosten alle zwei Jahre einen Test auf Blut im Stuhl durchführen lassen. Die Preisträgerin Prof. Dr. Ulrike Haug konnte zeigen, dass die Intervalle zwischen aufeinanderfolgenden Tests länger ausfallen können als die bislang empfohlenen zwei Jahre. Prof. Dr. Jürgen Riemann von der Stiftung LebensBlicke begründete die Entscheidung der Jury mit der Hoffnung auf eine bessere Akzeptanz des Screenings in der Bevölkerung bei verlängerten Untersuchungsabständen.

„Die Erkenntnisse von Prof. Haug gelten für den immunologischen Stuhltest, der für Kassenpatienten leider immer noch nicht zur Verfügung steht“, erläutert Dr. Heil. „Bisher kann nur ein deutlich weniger effektiver chemischer Test als Kassenleistung angeboten werden. Die Umstellung des Verfahrens ist lange beschlossene Sache. Aber die zuständigen Gremien kommen mit den notwendigen Umsetzungsregelungen nur schleppend voran. Wir hoffen, dass der zum April 2017 nun endlich als Kassenleistung eingeführt wird. Bis dahin bleibt der immunologische Test, obwohl medizinisch schon ewig empfohlen, weiterhin Selbstzahlerleistung.“

Davon abgesehen, bedauert der Berufsverband die Tatsache, dass sich die zuständigen Entscheidungsträger ausschließlich für den laborbasierten quantitativen Stuhltest entschieden haben. Es steht zu befürchten, dass die Diagnoseleistung ins Labor abwandert und bei positivem Testergebnis die unbedingt notwendige Beratung und Überweisung zur Darmspiegelung nicht mehr gewährleistet ist. „Die zuständigen Gremien tragen die Verantwortung dafür, den quantitativen immunologischen Stuhltest so einzuführen, dass die Beratung zum Test und bei der Übermittlung des Testergebnisses in ärztlicher Hand bleibt“, erklärt Dr. Heil. „Wir appellieren an die Verantwortlichen, eine vernünftige Lösung zu suchen, die eine qualifizierte Beratung zu Vorsorge und Früherkennung von Darmkrebs in den Praxen von Hausärzten, hausärztlichen Internisten, Gynäkologen und Urologen sicherstellt.“

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