Darmkrebs-Vorsorge

Autor: Gastro Admin | Kategorie:

Einladungsverfahren zur Darmspiegelung endlich auf dem Weg

Presseinfo des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte:

Mit mehr als fünf Jahren Verzug haben es die zuständigen Gremien des Gesundheitswesens endlich geschafft, ein Einladungsverfahren zur Darmkrebs-Vorsorge auf den Weg zu bringen. Den Auftrag hierfür hatte der Gesetzgeber bereits im Rahmen des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes im April 2013 erteilt. Entsprechend der dort gesetzten Frist sollte es eigentlich bereits seit zwei Jahren laufen.

„Darmkrebs steht auf der Liste der krebsbedingten Sterbefälle ganz oben, und das, obwohl die Krankheit bei rechtzeitiger Diagnose in sehr vielen Fällen heilbar ist“, sagt Dr. Albert Beyer vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. „Der Erfolg im Kampf gegen den Darmkrebs hängt entscheidend davon ab, dass die Menschen die Angebote zu Vorsorge und Früherkennung annehmen. Es ist unbestritten, dass ein Einladungsverfahren erheblich dazu beitragen kann, die Bereitschaft zur Teilnahme an den gesetzlich geregelten Angeboten zu verbessern.“

Die jetzt vorgelegte Richtlinie muss noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden und soll dann am 1. Oktober in Kraft treten. Damit ist das Einladungsverfahren allerdings noch lange nicht umgesetzt. Erst wenn alle Rahmenbedingungen der Durchführung einschließlich der Finanzierung geklärt sind, werden die ersten anspruchsberechtigten Bürger eine schriftliche Information über ihre Vorsorgemöglichkeiten erhalten. In diesem Jahr ist nicht mehr damit zu rechnen.

„Wir haben viel Zeit ins Land gehen lassen, in der sinnvolle Maßnahmen im Kampf gegen den Darmkrebs längst hätten greifen können“, sagt Dr. Beyer. „Das ist besorgniserregend und wir müssen uns fragen, ob es nicht effektivere Wege gibt, akzeptierte Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsversorgung schneller zum Nutzen unserer Patienten umzusetzen.“
Dafür bieten sich zum Beispiel Selektivverträge zwischen Krankenkassen und niedergelassenen Ärzten an. In direkten Verhandlungen zwischen den Akteuren konnte das Einladungsverfahren zur Darmkrebsvorsorge beispielsweise in verschiedenen Pilotprojekten, an denen die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte beteiligt waren, vielerorts bereits für bestimmte Versichertengruppen eingesetzt werden.

„Als Magen-Darm-Ärzte werden wir uns sehr dafür einsetzen, dass die Richtlinie so zügig wie möglich umgesetzt wird“, sagt Dr. Beyer. „Wir hoffen, dass jetzt alle Beteiligten an einem Strang ziehen.“